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Teichtmeister Urteil

Florian Teichtmeister wegen Kinderpornografie verurteilt

Zwei Jahre auf Bewährung für früheren Serienstar

Maßnahmenvollzug unter Setzung einer Probezeit angeordnet

Wien - Der ehemalige österreichische Schauspielstar Florian Teichtmeister ist am Dienstag vom Wiener Straflandesgericht wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material zu einer zweijährigen bedingten Haftstrafe verurteilt worden. Zudem wurde eine dreijährige Probezeit angeordnet, während der Teichtmeister Maßnahmen zur Resozialisierung und Therapie absolvieren muss.

Teichtmeister war im September 2021 festgenommen worden, nachdem die Polizei bei einer Hausdurchsuchung zahlreiche kinderpornografische Dateien auf seinen elektronischen Geräten gefunden hatte. Er gestand die Vorwürfe und zeigte sich im Prozess reumütig. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung gefordert, das Gericht folgte jedoch dem Antrag der Verteidigung auf eine mildere Strafe.

Teichtmeister, der in der Vergangenheit unter anderem in der ORF-Serie "Vorstadtweiber" zu sehen war, war einst ein gefeierter Schauspieler der Wiener Kulturszene. Sein Fall hat für Entsetzen und Bestürzung gesorgt und die Debatte über den Umgang mit Kinderpornografie neu entfacht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Teichtmeister hat drei Tage Zeit, Berufung einzulegen.


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